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   BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09   

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BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09 (https://dejure.org/2012,12966)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09 (https://dejure.org/2012,12966)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 (https://dejure.org/2012,12966)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von auf mehrere Privatgutachten gestütztem Parteivortrag - besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung durch leichtfertiges Übergehen des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von auf mehrere Privatgutachten gestütztem Parteivortrag - besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung durch leichtfertiges Übergehen des Anspruchs auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von auf mehrere Privatgutachten gestütztem Parteivortrag - besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung durch leichtfertiges Übergehen des Anspruchs auf ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichteerwähnung der auf ein Privatgutachten gestützten Einwände gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten in einer gerichtlichen Entscheidung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von auf mehrere Privatgutachten gestütztem Parteivortrag - besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung durch leichtfertiges Übergehen des Anspruchs auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichteerwähnung der auf ein Privatgutachten gestützten Einwände gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten in einer gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwände gegen Gutachten nicht beachtet: Rechtliches Gehör verletzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 182 ).

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Gründen aber verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Im Hinblick auf die auf mehrere Privatgutachten gestützten Einwände des Beschwerdeführers hätte das Berufungsgericht zumindest eine logisch nachvollziehbare Begründung für sein Festhalten an dem gerichtlichen Sachverständigengutachten geben müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Dadurch hat es gegen die mit der Verfahrensgarantie des Art. 103 Abs. 1 GG verbundene Erwartung der Parteien verstoßen, sich bei der Streitbeilegung auf das staatliche Rechtsschutzsystem verlassen zu können (vgl. BVerfGK 7, 438 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG; die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Daraus folgt zwar nicht, dass sie verpflichtet wären, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 88, 366 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
    Die unkritische Übernahme des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen sowie die fehlende Erwähnung der Privatgutachten im angegriffenen Beschluss legen die Annahme nahe, dass das Landgericht den gegenteiligen Standpunkt des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 -, juris, Rn. 19).
  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 529/16

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verbrennungen eines Patienten bei der Verwendung

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 13).
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 305/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unzureichender

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    So wenn es falsche Angaben zum Vorbringen der Partei enthält oder sich auf formelhafte oder unkritische Wendungen beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, bei juris Rz. 14).
  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 81/17

    Grundsatz der Subsidiarität im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Geltendmachung

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2017 - A 11 S 368/17

    Begründungsanforderungen bei Präklusion gemäß § 87b Abs. 3 Satz 1 VwGO im

    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182; vom 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88 -, BVerfGE 85, 386; vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133; Kammerbeschluss vom 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10 -, juris; vom 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09 -, juris).
  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 54/18

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag in einem zum

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 435/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2014 - 19 U 42/14

    Schadenersatzanspruch: Abgrenzung zwischen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

    Zwar hat es das Landgericht- wie die Berufung (GA IX 1729, 1739) zu Recht rügt - versäumt, sich in den Entscheidungsgründen seines Urteils explizit mit den seitens der Beklagten vorgelegten Parteigutachten und den darin enthaltenen Kernaussagen auseinanderzusetzen (vgl. insoweit BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, Rz. 12 ff. bei juris; vgl. auch BGH, Beschl. v. 31. Juli 2013 - VII ZR 11/12, NJW-RR 2013, 1240 Tz. 10 ff.), wobei es sich - nach zutreffender Zusammenfassung der Berufung - im Wesentlichen um folgende Kernaussagen handelt:.
  • BGH, 31.07.2013 - VII ZR 11/12

    Gehörsverletzung: Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zur Beweiswürdigung

    b) Da das Berufungsgericht den zur Beweiswürdigung gehaltenen Vortrag der Kläger in der Berufungsbegründung in keiner Weise verarbeitet hat, ist anzunehmen, dass das Berufungsgericht die Ausführungen der Kläger nicht zur Kenntnis genommen, jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat, was einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 14).
  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 184/17

    Gehörsverstoß im Berufungsverfahren: Nichtbeachtung des von einer Partei als

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 277/12

    Architektenhonorarprozess: Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung von

  • BVerfG, 06.12.2018 - 1 BvR 875/18

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Garantie effektiven Rechtsschutzes

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 126/12

    Gehörsverletzung im Architektenhonorarprozess: Nichtbeachtung wesentlichen

  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
  • BGH, 01.12.2020 - X ZR 65/19

    Rückzahlung von unentgeltlich zugewendeten Geldbeträgen i.R.e. Schenkung unter

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - A 11 S 2526/17

    Bedeutung des Konzepts der Glaubwürdigkeit im Asylprozess; keine Abweichung im

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 BN 2.11

    Notwendigkeit einer Kenntnisnahme und in Erwägungziehen des Vorbringens einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - A 11 S 1158/13

    Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung iSv EGRL 115/2008 Art 3 Nr 4

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - A 11 S 628/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf Zweifel an der Herkunft des Asylbewerbers

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